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Sicherheitsmitarbeiter/in

Wer bereits im Sicherheitsgewerbe gearbeitet hat, erfüllt in der Regel die gesetzlichen Vorschriften gemäß der Bewachungsverordnung in der aktuellen Fassung. Ist dies nicht der Fall, muss vor dem ersten eigenverantwortlichen Einsatz eine entsprechende Ausbildung und Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Wenn Sie Interesse an Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe haben und weitere Informationen über Ihre Möglichkeiten erfahren wollen, stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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